Verbrennung von freigemessenem Atom-Müll im Müllkraftwerk Schwandorf – Offener Brief und Statement

Ein Offener Brief ging an die Landräte_innen von Neustadt-Waldnaab und Regensburg und an die Oberbürgermeiste_innen von Weiden und Regensburg – eine gemeinsame Aktion von BüfA Regensburg und BI WAA NAA ein Statement ist versandt worden
Statement BüfA und BI WAA NAA — weitere Fragen stellen sich
Presseberichte sind unten angefügt.


An den Oberbürgermeister der Stadt Weiden,
Herrn Jens Meyer
An den Landrat des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab
Herrn Andreas Meier

Weiden/Neustadt, den 2. August 2020

Betrifft: Verbrennung von schwach radioaktivem Atommüll im Müllkraftwerk Schwandorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Sehr geehrter Herr Landrat!

Die Bürgerinitiative gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN BI WAA NAAhat kürzlich erfahren, dass im Müllkraftwerk Schwandorf freigemessene Abfälle aus Atomkraftwerken verbrannt werden.

Eine Anfrage an das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurde wie folgt beantwortet:


Für die Verbrennung spezifisch freigegebener Abfälle des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) als nicht radioaktive Stoffe im Sinne der §§ 31-42 Strahlenschutzverordnung ist die Müllverbrennungsanlage Schwandorf vorgesehen. Es wurde seit dem Jahr 2013, also sowohl vor, als auch nach Erteilung der 1. SAG (Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 vom 17.01.2017) Material an die MVA Schwandorf abgegeben. Dabei handelt es sich um insgesamt ca. 28,0 Mg wie z.B. Kunststoffe, Textilien sowie Filter- und Dämmmaterial.

Für Sonderabfälle wurde die HIM GmbH in Hessen (bisher ca. 10,2 Mg Altöl) genutzt.

Die Beseitigung von spezifisch zur Deponierung freigegebenen Stoffen aus dem KKI 1 findet auf der Reststoffdeponie Spitzlberg statt. Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt ca. 309,4 Mg wie z.B. Bauschutt, Isoliermaterial oder Metalle an diese Deponie abgegeben.

Zur Erklärung da keine übliche Gewichtsbezeichnung: 1 Mg = Megagramm = 1t

Dieser, nach § 29 der Strahlenschutzverordnung freigemessene Atommüll, ist nicht etwa frei von Radioaktivität, wie der Begriff suggeriert.

Er bedeutet nur, dass dieser Atommüll aufgrund seiner schwachen Radioaktivität kein radioaktiver Stoff mehr im Sinne des Atomgesetzes wäre und aufgrunddessen nicht mehr öffentlich überwacht werden müsse.

Die freigemessenen Abfälle enthalten immer noch radioaktive Isotope aus der Kernspaltung von Uran und Plutonium, die weiterhin mehrere tausend Jahre strahlen werden. Bei der Verbrennung im Müllkraftwerk werden diese radioaktiven Stoffe nicht verändert und verbleiben in den Filterstäuben, in der Ofenschlacke oder werden gar über die Verbrennungsgase unkontrolliert in die Umwelt abgegeben.

Die Bürgerinitiative gegen atomare Anlagen hat die begründete Sorge, dass seit 2013 durch die Verbrennung von freigegebenem Atommüll im Müllkraftwerk Schwandorf die Bevölkerung gesundheitlich belastet wurde.

Nun haben wir drängende Fragen an Sie als Mitglieder im Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und möchten Sie um eine Beantwortung bitten, gerne im Rahmen eines Gesprächs:

  • Ist Ihnen als Mitglied des Verbandsrates bekannt, dass Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in der Müllverbrennungsanlage Schwandorf verbrannt werden?

Folgende Fragen wurden auch an Herrn Knoll (Verbandsdirektor ZMS) am 21.07.2020 gestellt:

  • Seit wann und in welche Menge werden freigemessene Stoffe angenommen und verbrannt? Bitte mit Mengenangabe/Jahreszahl!
  • Ist das Verbrennen von freigemessenen Stoffen mit der Satzung des ZMS konform?
  • Ist die technische Ausführung der Verbrennungsanlage für diese Stoffe geeignet und wie werden evtl. kontaminierte Filter (Protokoll der Filteranlage) entsorgt? Wo, da eine hohe Konzentration anzunehmen ist?
  • Sind die Mitglieder der Verbandsversammlung über die Annahme und Verbrennung dieser Stoffe informiert worden?
  • Wurde das Landesamt für Umwelt und die Regierung der Oberpfalz informiert bzw. beteiligt?
  • Wie wird sichergestellt, dass die angelieferten Stoffe die Grenzwerte nicht überschreiten? Welche Grenzwerte werden zugrunde gelegt? Werden diese Messungen, auch Abluftmessungen dokumentiert? Wir bitten um genaue Zeitangaben. Prüfprotokolle?
  • Sind die Mitarbeiter mit Dosimeter ausgestattet?
  • Wo wird der Restmüll aus der Verbrennung deponiert und welche Mengen sind bisher schon deponiert worden? Bitte um genaue Ortsangabe mit Postleitzahl!
  • Über welchen Transportweg und wie oft wird die anfallende Schlacke entsorgt? Menge, untersuchte Stichproben der Schlacke, Anzahl LKW, Sicherung der Verkehrswege!

Seit dem Jahr 2018 wurden dorthin ca. 15 Mg verschiedener Abfälle wie Schutzkleidung oder Isoliermaterial aus dem Rückbau vom AKW Grafenrheinfeld in Schwandorf abgegeben und verbrannt, obwohl dies weit außerhalb des Verbandsgebietes liegt.
Wie deckt sich diese Tatsache mit einer uns bekanntgewordenen Aussage des ZMV, dass es wegen hoher Auslastung keinen Gewerbemüll außerhalb ihres Verbands annehmen kann?

Die Bürgerinitiative gegen atomare Anlagen ist der Auffassung, dass Material (freigemessener Müll aus Atomkraftwerken) nicht aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden darf, sondern weiterhin der Überwachung durch das Atomgesetz unterliegt. Dazu wäre eine Aufnahme freigemessenen Abfalls aus kerntechnischen Anlagen in die Ausschlussliste des ZMV durch die Verbandsmitglieder zu empfehlen.

Beispielsweise stoppte im Januar 2019 der Neu-Ulmer Landrat die Verbrennung freigemessener Abfälle aus dem AKW Gundremmingen.

Zwar wurde im März 2019 die Verbrennung freigemessener Abfälle wieder aufgenommen, jedoch werden nun diese Abfälle nicht weiter mit gewöhnlichen Abfällen vermischt. Mit Proben aus der Schlacke sowie Radioativitätsmessungen in der Umgebung soll nachgewiesen werden, dass keine Radionukleide aus dem Müllkraftwerk gelangen. Sollte dies vorkommen, würden weitere Maßnahmen eingeleitet.

Wir fordern den sofortigen Annahmestopp für freigemessenen Müll aus atomaren Anlagen. Sollten langfristige Lieferverträge bestehen, fordern wir die Verbandsratsmitglieder auf, darauf hinzuwirken, dass mindestens Maßnahmen wie in Neu-Ulm ebenfalls im Müllkraftwerk Schwandorf angewandt werden und ggf. die radioaktiv belasteten Filterstäube und Schlacke adäquat behandelt respektive im Sinne der Behandlung radioaktiven Mülls sicher gelagert werden.

Im Sinne des Vermeidung zusätzlicher radioaktiver Belastungen wäre es sinnvoller, diesen freigemessenen Müll nicht zu verbrennen.

Wir halten es grundstätzlich für unabdingbar, dass im Müllkraftwerk Schwandorf zusätzlich zu den bereits relativ überschaubaren gemessenen Schadstoffen, das sind: HCl, SO2, C, CO, Staub und NO2 – https://www.z-m-s.de/downloads/2020-januar.pdf) auch die Radioaktivität kontinuierlich gemessen und veröffentlicht werden.

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Wir erhielten Antworten von allen, auch von Herrn ZMS Verbandsdirektor Thomas Knoll. Es gab verschiedene Presseberichte von MZ Schwandorf und Oberpfalzmedien https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/weidener-buergerinitiative-schlaegt-alarm-radioaktiver-muell-schwandorf-id3076393.html

13.08.2020 – 14:23 Uhr Weiden in der OberpfalzOberpfalz

Weidener Bürgerinitiative schlägt Alarm: Radioaktiver Müll in Schwandorf

https://www.onetz.de/oberpfalz/schwandorf/akw-muell-schwandorf-spd-fordert-stopp-id3079354.html
AKW-Müll in Schwandorf: SPD fordert Stopp

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