Hinkley Point C neu: Bundestags-e-Petition unterzeichnen! Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point

Neu!  e-Petition an den Bundestag wurde zugelassen – bitte beteiligen! Hier  geht es direkt zur Petition…
Auch auf diesem Weg können wir jetzt  einfordern: Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point
Die öffentliche e-Petition läuft in dieser Mitzeichnungsfrist: 24.06.2015 – 22.07.2015

Jetzt also doch: Der Petitionsausschuss des Bundestages hat seine Entscheidung offenbar überdacht und die Petition von November 2014 nun doch zugelassen. http://bit.ly/1QPDEhs  (schreibt greenpeace energy)
“…Die Online-Petition ist eine Ergänzung unserer laufenden NO POINT-Kampagne. Je größer die Unterstützung für unsere Petition, desto größer ist die Chance, dass sich der Bundestag in Zukunft erneut mit den Subventionen für Hinkley Point C und andere AKW in Europa befassen muss. Hier  geht es direkt zur Petition….”  hier auch: http://bit.ly/1JiraLeHintergrund: 108 Milliarden Euro Subventionen für Hinkley Point C dlvr.it/BJg3dN 

Unterstützen Sie uns jetzt mit Ihrer Unterschrift!
Willkommen auf der Informationsseite zur Klage gegen das Atomkraftwerk Hinkley Point C
Greenpeace schreibt:
Wir wollen die Bundesregierung an ihr Bekenntnis zum Atomausstieg und für die Energiewende erinnern – mit Ihrer Hilfe! Greenpeace Energy fordert in einem offenen Brief die Bundesregierung auf, selbst juristisch gegen die milliardenschweren Atombeihilfen für Hinkley Point aktiv zu werden – und sich damit schützend vor die Verbraucher und die Energiewende in Deutschland zu stellen.
Machen Sie mit und schreiben Sie direkt an Ihren Bundestagsabgeordneten.

BIWAANAAs Einschätzung:
Am effektivsten gegen Hinkley Point – mit Aarhus Konvention Initiative.
Bitte den Rechtshilfefond für die wegbereitende Klage mit Spenden unterstützen!

Natürlich unterstützt biwaanaa auch die Aktionen von Greenpeace und EWS.
ABER:
Der Offene Brief von Greenpeace: Dass die Bundesregierung der Aufforderung  nachkommen wird, gegen den EU-Beschluss zu klagen erscheint höchst unwahrscheinlich, wurde der Beschluss doch mit der Stimme des deutschen EU-Kommissars Öttinger gefasst.
Die Beschwerde von EWS Schönau an die EU-Kommission:
hat wohl keine rechtliche Auswirkung im Gegensatz zu einer Klage der Aarhus Konvention Initiative.