Umweltrechtsbehelfsgesetz

Umweltrechtsbehelfsgesetz am 27.04.2017 im Bundestag
Wieder nicht Aarhus-konform! Den von der Aarhus Konvention Intitiative gestellten Forderungen, formuliert in der Stellungnahme RA Dr. Roda Verheyen, http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahm…/ kommt man damit noch lange nicht nach!
Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit Ablehnung durch Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Gesetzentwurf 18/9526 und 18/9909 (Beschlussempfehlung 18/12146 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen.
Buch chstabe b (Entschließung annehmen) angenommen

Entschließungsanträge 18/12160 18/12161 der Grüne und Linken abgelehnt

Interessant: Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, man sieht ja selber ein, dass das noch lang nicht ausreicht und schiebt das Ganze aber auf die neue Bundesregierung:
folgende Entschließung anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1.
in der kommenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur vollständigen Integration der naturschutzrechtlichen Verbandsklage nach § 64 des Bundesnaturschutzgesetzes in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vorzulegen; diese Überführung soll ohne inhaltliche Abstriche erfolgen und dient ausschließlich der besseren Systematisierung des Bundesrechts, und
2.
ihm vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten; dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist.“