EU – Aarhus, Einwendugnen usw.

UN Aarhus und UN Espoo Konvention
Was ist UN Aarhus Konvention und UN  Espoo Konvention?
Ganz kurz und laienhaft formuliert: Unser Handwerkszeug unsere Rechte einzufordern auf Beteiligung z. B. beim Bau der neuen Blöcke 3 und 4 in Tschechien und in anderen europäischen Unterzeichnerstaaten.

hier eine kurze Erklärung von Brigitte Artmann: (Herbst 2013)
Was ist die UN Aarhus Konvention?
Die UN Aarhus Konvention regelt verbindlich die Bürgerbeteiligung an allen umweltrelevanten Verfahren in den Unterzeichnerstaaten der Konvention. Sie gilt in der EU. Deutschland ratifizierte im Jahre 2007. Damit wurde die Konvention verbindliches deutsches Recht. Sie ist implementiert  im Umweltinformationsgesetz (UIG), Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und UVP Gesetz. Sie ist aber sehr schlecht implementiert. Nach der UN Aarhus Konvention und der UN Espoo Konvention hat *JEDER* in *möglicherweise betroffenen Gebieten* das Recht auf Beteiligung. Das gilt verbindlich bei
Atomkraftwerkausbau, bei Laufzeitverlängerung, bei Listungserhöhung, bei Uranaufarbeitung, bei Zwischenlager mit hochradioaktivem Müll und  – natürlich – für Endlager.

Praktisches Beispiel: Greenpeace Slowakei hat die Aarhus-Klage gegen die UVP  Mochovce vor dem höchsten slowakischen Gericht gewonnen. DER SPIEGEL wird möglicherweise am nächsten Montag berichten. Die zwei neuen Blöcke sind jetzt ein Schwarzbau. Die UVP Mochovce muss wiederholt werden, auch in Deutschland (2) Und hier wäre es auch für unser Anliegen „Endlager“ in Deutschland wichtig, dass die Wiederholung der UVP Mochovce auch in
Deutschland stattfindet, denn Altmaier  und sein BMU blockt die Rechte der  Öffentlichkeit in beiden Fällen wissentlich.   Weiter Info über
http://stoppt-temelin.weebly.com/ bzw. die Grünen Wunsiedel.

Auch das Bundesumweltministerium kennt die Espoo Konvention
Anwendung wünschenswert!
Hier die Ausführung vom Österreichischen Lebensministerium
Das sagt ds österreichische Umweltbundesamt  zur Aarhus Konvention
Auch beim Bundesumweltministerium wir die Aarhus Konvention erläutert
Sehr interessant auf die Information von UFU Unabhängiges Institut für Umweltfragen in Berlin

Consultations:
EU HT 359 Consultation on Comunity Guide Lines ..Environmental…13.02.2014

EU Hinkley Point Public consultation 14.02.2014

SUP_EE_Konzept_Brigitte Artmann Seehofer 20140304_