Hinkley Point C: EU billigt Milliardenhilfen für britisches Atomkraftwerk

Juni 2015

Erfolgreiche Klage der Republik Österreich –
ein weiterer Sargnagel für die nukleare Renaissance

Atomkraftwerk Hinkley Point C – Klage veröffentlicht, Projekt unrentabel, Investoren springen ab.

Juni 2015
aus einem Artikel der Initiative “DONAUREGION ATOMKRAFTFREI!”

„Klagen für Rechtsstaatlichkeit wirkt“, so Uhrig abschließend. „Daher werden wir unsere Beschwerde beim Aarhus Convention Compliance Committee der Vereinten Nationen ebenfalls weiterführen, die künftige Bürgerbeteiligung bei Staatsbeihilfen erstreiten soll.“ Die Eingabe von GLOBAL 2000 und ÖKOBÜRO wurde im Juni für zulässig erklärt und gerade an die Europäische Kommission zur Stellungnahme übermittelt.

Links: Hinkley Point Klage der Republik Österreich
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=en&num=T-356/15
Austria´s successful action against Nuclear power plant Hinkley Point C –

Mai 2015

Hinkley Point C Greenpeace Offener Brief an Abgeordnete…Bundesregierung soll gegen staatliche Beihilfen für Atomkraftwerke klagen

BIWAANAAs Einschätzung:
Am effektivsten gegen Hinkley Point – mit Aarhus Konvention Initiative
bitte den Rechtshilfefond für die Klage mit Spenden unterstützen!

Natürlich unterstützt biwaanaa auch die Aktionen von Greenpeace und EWS.
ABER:
Der Offene Brief von Greenpeace: Dass die Bundesregierung der Aufforderung  nachkommen wird, gegen den EU-Beschluss zu klagen erscheint höchst unwahrscheinlich, wurde der Beschluss doch mit der Stimme des deutschen EU-Kommissars Öttinger gefasst.
Die Beschwerde von EWS:
hat wohl keine rechtliche Auswirkung im Gegensatz zu einer Klage der Aarhus Konvention Initiative.

Greenpeace schreibt:
Hinkley Point C ist ein in Großbritannien geplantes Atomkraftwerk, das über eine fixe Einspeisevergütung finanziert werden soll. Die EU-Kommission hat diese Beihilfe im vergangenen Jahr genehmigt. Greenpeace Energy sieht in den staatlichen Hilfen für Hinkley Point C allerdings eine Beeinträchtigung des Wettbwerbs. Die Energie-Genossenschaft wird deshalb rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Wir wollen die Bundesregierung an ihr Bekenntnis zum Atomausstieg und für die Energiewende erinnern – mit Ihrer Hilfe! Greenpeace Energy fordert in einem offenen Brief die Bundesregierung auf, selbst juristisch gegen die milliardenschweren Atombeihilfen für Hinkley Point aktiv zu werden – und sich damit schützend vor die Verbraucher und die Energiewende in Deutschland zu stellen.
Machen Sie mit und schreiben Sie direkt an Ihren Bundestagsabgeordneten.

Unterstützen Sie uns jetzt mit Ihrer Unterschrift!
Willkommen auf der Informationsseite zur Klage gegen das Atomkraftwerk Hinkley Point C


EWS Schönau
sammelt bereits seit Oktober gegen HPC  Unterschriften für eine Beschwerde bei der EU-Kommission, eine Klage hat EWS nicht vor und  die Einhaltung der Aarhus Konvention ist nicht Teil der Forderungen.

Ergänzung Oktober 2014
Klage gegen EU-Beschluss zu staatlichen AKW-Beihilfen  Abgeordnetenwatch informiert:
Die Grünen sind mit einer Forderung an die Bundesregierung gescheitert, gegen die staatliche Subventionierung der britischen Regierung eines geplanten AKWs beim Europäischen Gerichtshof zu klagen. Union und SPD stimmten dagegen.
Hintergrundinformationen
 Zur Abstimmung
Abstimmungsverhalten
So stimmte Ihr Wahlkreisabgeordneter (PLZ eingeben)
Hintergrund des Grünen-Antrags ist die Entscheidung der EU-Kommission vom 8. Oktober 2014, wonach staatliche Beihilfen der britischen Regierung für den AKW-Neubau Hinkley Point C im Südwesten Englands bewilligt wurden. Dies, so die Grünen, setze ein falsches Zeichen zur europaweiten Erreichung selbstgesteckter Erneuerbaren-Effizienz- und Klimaziele. “Daher muss die deutsche Bundesregierung mit einer klaren Position gegen die staatliche Subventionierung von AKWs auf dem EU-Rat wahrgenommen werden.”

Die Bundesregierung solle gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Beihilfe für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C fristgerecht eine Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen oder sich der Klage eines anderen europäischen Staates anzuschließen.

Linke und Grüne stimmten dafür…

08.10.2014
Schwarzer Tag für die EU mit schweren Folgen für den Atomausstieg und die Energiewende
Mit Zustimmung vom deutschen EU-Kommissar H. Oettinger?
Hinkley Point C: EU billigt Milliardenhilfen für britisches Atomkraftwerk
Milliardengeschenk an die Atomlobby: Die britische Regierung darf das umstrittene Atomkraftwerk Hinkley Pont C subventionieren. Die Abstimmung in der EU-Kommission fiel denkbar knapp aus.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/atomkraftwerk-eu-billigt-beihilfen-fuer-hinkley-point-c-a-996073.html

..”.Was hat das mit unseren Stromtrassen zu tun?
Nun, sie sind im Grid Net der EU Kommission gelistet als von “common interest”. Finnland, Litauen, Polen, Ungarn, möglich auch Tschechien, sie alle werden dann auch über den garantierten Strompreis finanzieren wollen, der Endverbraucher wird die teuersten Stromprojekte aller Zeiten finanzieren und über 35 Jahre auch diesen teuren Strom bezahlen. Dieser Atomstrom soll in ein “vermaschtes” europäisches Stromnetz eingespeist werden..

Hintergrund
Die scheidende EU-Kommission genehmigte am 8. Oktober auf Betreiben des Wettbewerbs-Kommissars, des spanischen Sozialdemokraten Joaquín Almunia, mit 16  (insg. 28 Kommissare – 6 abwesend, 1 Enth. 5 Gegenst. lt. oben zitiertem Spiegel ericht) Stimmen  die Subventionen für das geplante britische AKW Hinkley Point. Für den ersten AKW-Neubau seit 20 Jahren in GB garantiert die britische Regierung dem französischen Energiekonzern EDF als Investor 35 Jahre lang einen Abnahmepreis von umgerechnet 112 Euro (plus Inflationsausgleich) je Megawattstunde Atomstrom – fast das Doppelte des aktuellen Marktpreises. Das Subventionsgeschenk macht klar, dass AKWs auch 60 Jahre nach Markteinführung unwirtschaftlich sind. Im Kontext-Interview hatte der scheidende EU-Energiekommissar Günther Oettinger gesagt, er sehe “die englischen Zubaupläne sehr kritisch”. Überliefert ist eine weitere Aussage Oettingers zu den englischen Atomsubventionen: “Sowjetisch.”


Ergänzung September 2014
Grüne Fichtelgebirge bei der UN in Genf
“Am 23.09. 2014 war die oberfränkische Kreisrätin als Klägerin vor dem UN Aarhus Komitee in Genf. Gegner war die Bundesregierung. Die britische Regierung wurde von der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl nach Genf zitiert. Beide Klagen wurden zusammen gelegt. Artmann und Kotting-Uhl hatten Klage eingereicht wegen rechtlichen Verstößen in der UVP Hinkley Point C, einem vom französischen Energieversorger EDF im schönen Rosamunde Pilcher Land geplanten AKW Neubau mit chinesischen Reaktoren. Der EU Kommissar Almunia will dieses AKW über den Strompreis absichern lassen, was nach Artmann`s Ansicht ein Risiko für die Investoren ist “denn wenn wir damit fertig sind, kann das AKW zwar fertig gestellt sein, aber sie schmeißen dann den Schlüssel weg.”

 

Briten wollen Hinkley Point C.. – UVP? Werden deutsche BürgerInnen diskriminiert?!
Ergänzung vom 27.10.2013
mehr zu  Thema im aktuellen Newsletter des Umweltinstitut München
Großbritannien will Atomsubventionen erzwingen

Ergänzung vom 22.10.2013
“Briten setzen auf Atomkraft” der Neue Tag 22.10.2013

Zitat: “,,,London . (dpa) …. Mit dem französischen Energiekonzern Electricite France einigte sich die Regierung auf die finanziellen Modalitäten für die Errichtung von zwei Reaktoren im westenglischen Hinkley Point. Atomenergie ist ein zentrales Element der Strategie, fossile  Energieträger durch Alternativen  mit niedrigerem CO2- Ausstoß zu ersetzen. Der Betreiber erhält für jede produzierte Megawattstunde Strom über 35 Jahre einen garantierten Betrag von 92,50 Pfund. 2012 betrug der Marktpreis 49 Pfund.”…

Kommentar:
Dass Atomstrom keine echte Alternative mit niedrigerem CO2 Ausstoß ist, dürfte unbestritten sein. Und wer bitteschön, soll das bezahlen? 

Soviel bekannt ist, sind die Briten neben Tschechien die hartnäckigsten Forderer nach (mehr* s. hierzu der Bericht Oettinger…  auf biwaanaa.de) EU-Subventionen für Atomstrom.  Sollte da bereits ein Deal gelaufen sein? 

“Briten setzen bei Atomkraft auf Hilfe der Chinesen”
TheWallStreetJournal  

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Umweltverträglichkeitsprüfung Hinkley Point C – werden deutsche BürgerInnen diskriminiert?

Ergänzung vom 04.04.2013

Herr Altmeier hat mir nach 4 Wochen eine Antwort auf meine u. a. Mail zukommen lassen, durch Frau Dr. Martina Palm.
Kaum zu fassen, wie  leichtfertig die britischen Behörden mit dem EU-Recht umgehen und wie leichtgläubig das von unserer Bundesregierung aktzeptiert wird.
hier der Text des Briefes –  zum Lesen und Vergrößern bitte  Brief doppelklicken
 

Ergänzung vom 12.03.2013
Bislang hat es das Bundesumweltminiserium weder für nötig gehalten, auf die u.a. Mail vom 25.02.13 zu antworten, noch den Eingang der Mail zu bestätigen.  — ignorant oder unprofessionell — wer weiß?

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Deutsche BürgerInnen einbeziehen!

Die englische Regierung beabsichtigt am Standort des “uralt”- Reaktors Hinkley Point (60er Jahre) eine neue Kernkraftanlage in Betrieb zu nehmen.

Die österreichische Bevölkerung wird  im Rahmen des EU-Rechts an der Umweltverträglichkeitsprüfung (=UVP) beteiligt und hat vom 22. Januar bis 01. März die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme.

Wird die deutsche Bevölkerung auch einbezogen, oder wird uns  unser Recht verwehrt?
Hier eine Unterschriftenliste der wunsiedler Grünen mit einem Widerspruch zum Vorhaben und der Forderung auf Beteiligung an der UVP – gerichtet an EDF-Energy in London, Europäische Kommission und Umweltminister Peter Altmeier.
Submission_list_EIA_Hinkley_Point_C

Die nachfolgende Mail richtet sich mit dieser Frage und mit der Forderung nicht
diskriminiert zu werden an den Bundesumweltminister:
Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister,

auf der Webseite des österreichischen Umweltministeriums finde ich unten angefügte Ausführungen, wobei es um eine Beteiligungsmöglichkeit – hier: Akteneinsichtnahme bis 01.03.2013,  zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf  den Betrieb und die Erweiterung des Atomkraftwerkes  Hinkley Point C, 1 und 2 in Großbritannien geht.

Mit Verwunderung stelle ich fest, dass ich als Deutsche EU-Bürgerin bislang keine Beteiligunsmöglichkeit habe – ich werde nach EU-Recht – diskriminiert!!!
(Die Suchmaschine auf der Webseite des Bundesumweltministeriums hat sogar
0 Treffer beim Wort Hinkley Point. – da muss ich beim Nachbarn Österreich nach-
schaun!)

Ich bitte Sie dringend für eine Information und Beteiligung der deutschen BürgerInnen zu sorgen. Das ist auch unser Recht nach Espoo- und Aarhus-Convetion – oder bin ich da im Irrtum und : steht mir nicht das gleiche Recht wie den BürgerInnen Österreichs zu?

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Mail.

Mit freundlichem Gruß warte ich auf Ihre baldige Antwort


Hildegard Lindner-Hausner
Mühlberg 12
92702 Kohlberg

 

von der Homepage des österreichischen Bundesumweltministeriums:

“UVP KKW Hinkley Point

Großbritannien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) den Genehmigungsantrag für das Vorhaben der Inbetriebnahme einer neuen Kernkraftanlage am Standort Hinkley Point C übermittelt.

Projektwerberin ist die

NNB Generation Company Limited (EDF Energy), c/o The Qube,
90 Whitfield Street, London,
W1T 4EZ,
United Kingdom

Für dieses Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach britischem Recht (Planning Act 2008, Infrastructure Planning (Environmental Impact Assessment) Regulations 2009) und der Espoo Konvention unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.

Die zuständige Behörde zur Abwicklung des Genehmigungsverfahrens ist das Planning Inspectorate.

Die Genehmigung erteilt der Secretary of State for Energy and Climate Change.
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Hinkley Point nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.

Der Genehmigungsantrag umfasst verschiedene Dokumente (Application Documents). Diese enthalten die Plans, Application Form, Reports, Draft Development Consent Orders, Compulsory Acquisition Information, Additional Information, Other Documents, Environmental Statement und Post Submission Changes.

Diese Unterlagen liegen von 21. Jänner 2013 bis einschließlich 1. März 2013 während der Amtsstunden in den Ämtern aller Bundesländer Österreichs zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Zum Vorhaben kann während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung senden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist die Erstellung einer Fachstellungnahme beabsichtigt.

Die eingelangten Stellungnahmen werden an die britische Behörde weitergeleitet.

Verfahrensrelevante Dokumente
Die sehr umfangreiche Sammlung an verfahrensrelevanten Dokumenten gliedert sich in: