Wer noch nicht eingewendet hat, kann jetzt auch bei der online-Einwendung des Umweltinstituts mitmachen! Anhörung am 20.10.2015 11 Uhr München Zentrum Gasteig Rosenheimer Straße 5
Erneute Fristverlängerung – 19.10.2015
Brigitte Artmann hat erreicht, dass die Einwendungsfrist wurde verlängert.” … Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Internet der Öffentlichkeit zugänglich. Die zunächst bis zum 22.05.2015 gesetzte Frist zur öffentlichen Zugänglichkeit der Unterlagen auf der Webseite des StMUV wurde von der ungarischen Republik bis zum 16.09.2015 verlängert möglicherweise aber auch weitere Verlängerung bis zur Anhörung im Oktober in München. !..” Brigitte Artmann aht für uns AtomkraftgegnerInnen dankenswerterweise eine Einwendungsvorlage erstellt.
U. a. ihre Bitte um Spenden für den Rechtshilfefonds Aarhus-Konvention-Inititative
Einwendung Kurzversion:
Eigene Adresse
Xyz….
Ministry of Agriculture
Department of Environmental Conservation
H-1055 Budapest
Kossuth tér 11
Republic of Hungary
Nur mit E-Mail
paks2@fm.gov.hu Ort, Datum
Betreff: Einwendung PAKS II
Sehr geehrte Damen und Herren,
Deutschland würde von PAKS II erheblich kontaminiert werden kann. Die deutsche Öffentlichkeit wusste nichts von der Einwendungsfrist in der UVP PAKS II vom 23. April 2015 bis zum 22. Mai 2015. Ich erfuhr davon heute am 21. Mai 2015, morgen endet die Einwendungsfrist. Ich konnte mich nicht beteiligen und hatte keine Zeit die UVP-Unterlagen zu lesen. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit wann und wo die Anhörung in Deutschland stattfinden wird. Ich gehe davon aus, dass die Einwendungsfrist für die deutsche Öffentlichkeit bis zu dieser Anhörung verlängert wird um gleichwertige Beteiligung wie in Ungarn zu ermöglichen. Die Unterlagen auf der Website des STMUV sind nicht vollständig Deutsch übersetzt. Bitte übersetzten Sie die Unterlagen vollständig ins Deutsche und geben Sie mir Zeit, diese Unterlagen auch zu lesen.Ich fordere die Republik Ungarn auf, dafür zu sorgen, dass die an der UVP PAKS II teilnehmenden Staaten eine korrekte Information und Beteiligung für die Öffentlichkeit durchführen. Dies ist derzeit nicht der Fall. 80,5 Millionen Menschen in Deutschland haben entsprechend internationalem und europäischem Recht einen einklagbaren Anspruch darauf, über dieses umweltrelevante UVP-Verfahren informiert zu werden, und sich beteiligen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
xyz
Hier das ausführlichere Version zum downloaden:
20150521_PAKS II_ Einwendung_oeffentlich 20150519_Artmann_Letter_to Ministry_30_day_deadline_Paks
20150519_Artmann_Letter_to Ministry_30_day_deadline_Paks II
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Damit wir Umweltrechte entsprechend dieser Konvention durchsetzen können, haben wir einen Rechtshilfefonds eingerichtet.
Wir haben als juristischen Beistand die erfahrene Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther gewonnen, die bereits das Brunsbüttel-Urteil zum Atommüll-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel eingeklagt hat. Sie vertritt u. a. auch Greenpeace bei rechtlichen Fragen. Um dies finanzieren zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung!
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