Reaktivierung des Meilers nicht ausgeschlossen
Nach beständiger Nachfrage äußerten die Betreibervertreter, eine Reaktivierung des Meilers sei nicht ausgeschlossen, falls die Verfassungsgerichtsklage wegen des Atomausstiegs 2011 für positiv ausgehe.
http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Vorwurf-AKW-Eroerterung-eine-Augenwischerei;art763,9395430
http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/grafenrheinfeld-atomkraft-rueckbau-info-100.html
http://www.sueddeutsche.de/bayern/grafenrheinfeld-bundesregierung-atommeiler-bleibt-aus-1.3222996
Der Erörterungstermin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 25. Oktober 2016 in der Kulturhalle Grafenrheinfeld statt und wurde anderntags fortgesetzt. Während die Antworten der Vertreter von Pre ußen Elektra sich weitgehend auf das Vorlesen von Paragraphen beschränkten, hörte man von Seiten des Umweltministeriums immer wieder Aussagen wie, dass bestimmte Unterlagen noch nicht vorlägen.“Gibt’s dann einen neuen Termin, wenn dann alle Unterlagen vorliegen?”, wurde deshalb gefragt.
Am Vormittag brachen BUND und andere Initiativen das Verfahren ab und verließen die Veranstaltung. Daraufhin forderte man gemeinsam mit den betroffenen Kommunen, die ebenfalls beteiligt waren, den offiziellen Abbruch des Termins durch die Behörde Der Forderung, die Veranstaltung abzubrechen wurde nicht folgegeleistet.
Der BR berichtet: Ein AKW Grafenrheinfeld Verfassungsrechtler hält Reaktivierung für unwahrscheinlich. Ein Bevollmächtigter der Bundesregierung hält es für unwahrscheinlich, dass die Energiekonzerne stillgelegte Kraftwerke wieder hochfahren können.
http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm
Das bayerische Umweltministerium teilt mit:
Der Erörterungstermin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 25. Oktober 2016 in der Kulturhalle Grafenrheinfeld statt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt Mitte September.
KKG (Betreiberin; E.ON Kernkraft GmbH) ist ein Druckwasserreaktor mit einer Leistung von 1275 MW netto, der von 1974 bis 1980 im Landkreis Schweinfurt zur kommerziellen Stromerzeugung errichtet wurde. Seine erste Kritikalität erreichte das Kraftwerk am 9. Dezember 1981 und am 30.12.1981 begann der kommerzielle Leistungsbetrieb.
- Aufgrund der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) erlischt für das KKG die Berechtigung zum Leistungsbetrieb am 31.12.2015.
- Die Betreiberin hat angekündigt, das Kraftwerk bereits im Juni 2015 endgültig vom Netz zu nehmen.
Unterlagen zum Herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Vorhaben “Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz”(PDF)
- Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) – Antrag nach § 7 (3) AtG zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage (PDF)
- Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Abbau – Sicherheitsbericht (PDF)
- Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Abbau – Kurzbeschreibung (PDF)
- Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Abbau – Umweltverträglichkeitsuntersuchung (PDF)
Der Erörterungstermin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 25. Oktober 2016 in der Kulturhalle Grafenrheinfeld statt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt Mitte September.