Zur Info: Ostbayernring Tennet Infostände zur landesplanerischen Beurteilung

Infostand Ostbayernring Windisch-Eschenbach

Das Projektteam vom Ostbayernring erläutert Ihnen von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr an einem Informationsstand die landesplanerische Beurteilung sowie die nächsten Schritte in der Planung und Genehmigung.

17.01.2017

10:00 – 12:00

Katholisches Pfarrheim, Geschwister-Scholl-Straße 9, 92670 Windisch-Eschenbach

 

Infostand Ostbayernring Wernberg-Köblitz

Das Projektteam vom Ostbayernring erläutert Ihnen von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr an einem Informationsstand die landesplanerische Beurteilung sowie die nächsten Schritte in der Planung und Genehmigung.

18.01.2017

10:00 – 12:00

Rathaus, Nürnberger Straße 124, 92533 Wernberg-Köblitz

von der Webseite:
http://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/ostbayernring/verfahrensstand/
Verfahrensstand

“Abschluss Raumordnungsverfahren und nächste Schritte

Für das Projekt Ostbayernring hat die Regierung der Oberpfalz am 30. November 2015 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. In einem ersten Schritt hat TenneT mit den Regierungen der Oberpfalz und Oberfranken das notwendige Genehmigungsverfahren abgestimmt. Nachdem die beiden Genehmigungsbehörden ein Raumordnungsverfahren festgelegt haben, wurde in der Antragskonferenz (Scoping Termin) unter Einbindung aller Träger öffentlicher Belange (TÖB) der Untersuchungsrahmen festgelegt. Noch vor Verfahrens- und Planungsbeginn hat TenneT im Juli und September 2014 die breite Öffentlichkeit sowie politische Entscheidungsträger über das Vorhaben informiert. Dabei konnte TenneT zahlreiche Anliegen und Planungshinweise aufnehmen, die in die Planungen für das Raumordnungsverfahren mit eingeflossen sind. Diese sind nun abgeschlossen, so dass TenneT die Unterlagen im November 2015 auf acht Informationsmärkten der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Das ROV dauert mindestens sechs Monate. Zum Abschluss des ROV stellt die zuständige Genehmigungsbehörde mit der landesplanerischen Beurteilung raumverträgliche Korridore für den groben Trassenverlauf fest. Die landesplanerische Beurteilung ist nicht rechtsbindend, muss aber im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (PFV) berücksichtigt werden. Im PFV wird u.a. die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Genehmigung erfolgen.

Über unseren Konsultationsbogen kann sich jeder mit planungsrelevanten Hinweisen an das Projektteam Ostbayernring wenden. Diese werden wir, wenn möglich, für das PFV berücksichtigen.”