Alle können einwenden! Ostbayernring Planfeststellungsverfahren Abschnitt Etzenricht – Schwandorf Einwendungsfrist 28.12.2018

Entwurf eines Einwendung-Textes
Bitte berücksichtigen: Die Passagen aus dem Text können/sollen gerne verwendet werden, die Einwendung sollte jedoch noch individuelle Argumente beinhalten. Sonst könnnte es als gleichförmige Einwendung gesehen werden und könnte ungültig sein… Nachzulesen in der Bekanntmachung z.B. der Gemeinde Pirk.
 https://www.vgem-schirmitz.de/ModulDownloadFile.ashx?id=a6028d5d-06a0-4fb0-8cb2-4ea021d0df13

Pressemitteilung:
Stoppen Sie die Trasse Herr Minister Aiwanger, das Verfahren verletzt das Völkerrecht

Parkstein, 22.11.2018
Wie sind die Fakten zum Ostbayernring? zu dieser Frage versammelten sich im Parksteiner Sportheim zahlreiche Bürger_innen, darunter Kreis- und Stadträte und Grundstückeigentümer entlang des geplanten Ersatzneubaus Ostbayernring, die der Sprecher der BI Landkreis Neustadt/ Wn und Weiden gegen die Monstertrasse für eine dezentrale Energiewende, Josef Langgärtner, herzlich begrüßte. Aktueller Anlass der Einladung war die Frage nach Einwendungs- und Klagemöglichkeiten zur Auslegung der Planfeststellungsunterlagen Ostbayernring, Abschnitt Etzenricht-Schwandorf durch die Regierung der Oberpfalz zum Projekt der Firma Tennet.

Gleich zu Beginn erhält Hilde Lindner-Hausner, Mitglied der Aarhus Konvention Initiative, das Wort, um vorab schon gewichtige Gründe zu nennen, warum das Verfahren sofort gestoppt werden muss: “Mir wurde heute Vormittag nach einem Telefonat mit der Regierung der Oberpfalz ganz deutlich klar, das von der Regierung der Oberpfalz geführte Verfahren verletzt von der Planung an und jetzt beim Planfeststellungsverfahren wieder ganz konkret gravierend das Völkerrecht, indem es Regelungen enthält, die Bürger_innen von der Einwendungsmöglichkeit ausschließt. Das Verfahren kann so nicht fortgesetzt werden – es stellt eine Vertragsverletzung der UN Aarhus Konvention dar, die den Bürger_innen frühzeitige Beteiligung und Zugang zu den Gerichten gewährt – niemand darf diskriminiert werden.”

Sie fordert: “Herr Minister Aiwanger muss jetzt zu seinen Wahlversprechungen stehen“ – “Für Energiewende statt Trassenwahn..” hieß es. Seine Ausrede beim Koalitionsvertrag – Stromtrassen seien Bundessache, zählt nicht. Sie sind Bestandteil der Landespläne und Raumordnungspläne. Herrn Wirtschaftsminister Aiwanger müssen wir nicht erst erklären, worum es bei der Aarhus Konvention geht. Seit Beginn der Stromtrassenprojekte 2014 vor Ort, da gab es bereits in Altenstadt eine Veranstaltung der Freien Wähler, manche erinnern sich. Die fehlerhafte Planung, die fehlerhafte Bedarfsermittlung ist unbestritten der wichtigste Ablehnungsgrund, beruhend auf der Verletzung der Aarhus Konvention. Deshalb gibt es nur eines — das Verfahren stoppen und eine korrekte Rechtslage herstellen, hier ist Bayern sehr wohl in der Pflicht. Hierfür erntet sie kräftigen Applaus.

Josef Langgärtner stellt fest: “Nicht wenige Projekte, beispielhaft genannt die Rodung des Hambacher Forstes, wurden in den letzten Wochen von Gerichten gestoppt – Herr Aiwanger und Herr Glauber haben es als Minister in der Hand mit einem Stopp des Ostbayernrings ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.” Es wurde angeregt, eine Resolution zu verfassen und sie Minister Aiwanger zu überbringen. Als Vorsitzender der Freien Wähler-Ortsgruppe bot er sich an, dies in die Hand zu nehmen. Spontan wurde ein Resolutionstext formuliert, der von vielen der Anwesenden im Laufe der Veranstaltung unterzeichnet wurde. Josef Langgärtner wurde beauftragt, weitere Erläuterungen dazu mit einzureichen.

Zum Projekt selber folgte im Anschluss ein reger Austausch unter den Versammelten.
Der BI-Sprecher zeigte verschiedene Karten zum Trassenverlauf, auch den Abschnitt bei Parkstein und besonders relevante Seiten aus den 12 Ordner umfassenden Auslegungsunterlagen, welche auch online auf der Webseite der Regierung der Oberpfalz betrachtet werden können.
Verschiedene Frage wurden aufgegriffen: Wie bin ich betroffen, was wird zerstört? Vieles ist vor allem für Grundstückseigentümer und Naturschutzverbände relevant. Hierzu kamen viele Anregungen für Argumente in Bezug auf Natura 2000 und sonstige geschützte Flächen und Tierarten, sowie in Bezug auf die Emissionen der Stromleitungen aus den Reihen der Versammelten. Wie soll die zukünftige Energieversorgung aussehen? Wurde der Bedarf denn rechtskonform ermittelt, gibt es eine Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben, was passiert mit unseren Einwendungen, wer kann wie dagegen klagen? Gibt es Grundstückseigentümer, die eine Klage anstreben? Gibt es Erfahrungen zur Akteneinsichtnahme?
Aus der Bekanntmachung verschiedener Kommunen geht hervor, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 29.10.2018 bis einschließlich 28.11.2018 eingesehen werden können und jeder Bürger, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, bis einschließlich 28.12.2018 dagegen einwenden kann. Demnach können Einwendungen bei den zuständigen Kommunen abgegeben, zur Niederschrift gegeben werden oder direkt an die Regierung der Oberpfalz gesandt werden. Des Weiteren würden Emaileinwendungen an die Regierung der Oberpfalz nur mit zertifizierter Signatur anerkannt. Man sollte sich aber selbst noch genau informieren.

Ein beispielhafter Einwendungsentwurfstext mit den Argumenten zur Völkerrechtsverletzung wird auszugsweise vorgelesen bzw. auf den Tischen verteilt. Es wird geraten, diese bei den persönlichen Einwendungen und Klagevorhaben von Grundstückseigentümern mit einzubringen.

Nähere Information Josef Langgärtner info@newgegendietrasse.de oder Hilde Lindner-Hausner www.aarhus-konvention-initiative.de

Bild könnte enthalten: Text
Planfeststellungsverfahren

Im Neuen Tag Weiden: https://www.onetz.de/oberpfalz/schwandorf/ostbayernring-hoffen-hilfe-minister-id2528437.html
Ostbayernring: Hoffen auf Hilfe vom Minister
Hochspannung im Naabtal: Der Ostbayernring geht in die heiße Planungsphase. Anlieger in Schwandorf hoffen auf eine Erdkabellösung – und die große Bundespolitik.

und ganz versteckt im Tennet-blog:

https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/ostbayernring/blog-ostbayernring/article/2018/10/29/planfeststellungsunterlagen-ostbayernring-einsehbar/ vom 29. Oktober 2018

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können die Planfeststellungsunterlagen zum Ostbayernring ab heute in den Rathäusern der beteiligten Kommunen einsehen. Gleichzeitig stehen die 12 Ordner auch auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz online zur Verfügung:

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/wirtschaft/info/energieversorgungsleitungen/index.ht

Bis zum 28. Dezember 2018 hat jeder die Möglichkeit, einen schriftlichen Einwand in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Die Einwände sind an die Regierung der Oberpfalz zu richten:

und
https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/ostbayernring/blog-ostbayernring/article/2018/10/15/beteiligung-am-planfeststellungsverfahren-ostbayernring-beginnt/   vom 15. Oktober 2018