Planfeststellung Südostlink Einwendungsfrist 19.01.2024

19. 01. 2003 | 00:00

Letzte Chance: Bis 19.01.2024 läuft die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren für den Südostlink-Abschnitt C2 unsre Region betreffend. Ganz unten angefügter Einwendungstext kann gerne ganz oder teilweise verwendet werden. Fakten dazu in der unten angefügten Präsentation.

Es gibt 2 einfache Möglichkeiten einzuwenden:
Per Post, an Bundes­netzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn
! wichtig mit Unterschrift ! Am besten per Einschreiben, als Beweis für die Absendung.
Per Online-Formular auf der Vorhaben-/Abschnittsseite
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), jeweils Abschnitt C2 auf der Beteiligungsplattform der Bundesnetzagentur
Mit Nachweis der eingegangenen Einwendung – geht recht schnell, wenn der fertige Text reinkopiert wird.

Hierzu die Bundesnetzagentur:
“Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten.
Schriftliche Einwendungen müssen darüberhinaus unterschrieben sein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung….
Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich vom Beginn der Aus­legung am 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 äußern. Einwendungen können per Online­formular, per E-Mail (nicht zu empfehlen, Vorsicht, würde qualifizierte elektronische Signatur! erforderern!!) oder schriftlich über­mittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das Online­formular zu nutzen.”

Lasst uns nochmal aktiv werden!
Nachdem wir alle von dem Vorhaben – schließlich wegen der zu tragenden Kosten – betroffen sind,
ist es auch unser Recht, uns hierzu zu beteiligen. Klagemöglichkeit Fehlanzeige, Grundstückseigentümer ausgenommen. Für sie ist es wichtig, jetzt einzuwenden, weil sonst die Möglichkeit für eine eventuelle Klage vertan ist.

Die Veranstaltung des Aktionsbündnis Trassengegner (Pressetext) am 10.01. in Störnstein
zeigte auf, dass der Widerstand gegen diese Stromhandelstrassen nicht gelaufen ist.
Es wurde festgestellt, dass gerade zum Ende hin Großprojekte scheitern können. Insbesondere, wenn das Gelingen und der Fertigstellungstermin in “großer Ferne” gesehn wird, der Bedarf zusehends angezweifelt wird, und die Kosten sich zunehmen vervielfachen. Das Erdverkabelungsdesaster wurde deutlich. Gerade die Komplikationen der Erdverkabelung, deren Lösung keineswegs Teil der Planung zu sein scheinen, würden ungeahnte, kostenexplodierende, unüberschaubare, schier unlösbare Probleme und Belastungen verursachen. Alleine die Betrachtung des kurzen Abschnittes in Störnstein zeigt dies deutlich auf. Ein großes Hindernis für die sogenannte “offene Verlegung” zeigte sich dieser Tage durch Überschwemmung, welche in dem Bereich nicht außergewöhnlich zu sein scheint Kabelgräben unter Wassen mag sich wohl niemand vorstellen – wie es aussieht wurde dies, wie so vieles andre, bei der Planung schlicht ausgeblendet.

Der Widerstand gegen den Südostlink ist keinesfalls gelaufen, auch wenn sog. “Baubeginne” auch in unserem noch nicht planfestgestellten Abschnitt, an verschiedenen Stellen vorgaukeln sollen, dass der Bau begonnen habe und nix mehr zu machen wäre.

Wir zeigen mit unsren Einwendungen, dass es keinen Sinn macht, an einem alten überholten Beschluss
festzuhalten und solche Stromhandelsleitungen zu bauen. Wir gehen damit wiederholt in die Öffentlichkeit, dass wir keine Stromhandelsleitungen, sondern ein für die dezentrale Stromversorung funktionierendes Verteilnetz brauchen. Wir werden aufzeigen, wie die Stromkosten in schwindelnde Höhen steigen werden. Die berechneten 300 Milliarden Netzausbaukosten und womöglich zu erwartenden weiteren etwa 300 Milliarden, u.a. Zinsausschüttungen, infolge, werden ja praktischerweise auf die Stromkunden umgelegt.

Wozu, wofür das alles? Weder eine 2-GW-Leitung noch eine 4-GW-Leitung kann
unseren prognostizierten Bedarf von 110 GW decken. (unten angefügte Präsentation öffnen Stornstein10012024.)

Schon das Zustandekommen der Netzausbauplanung – die Bedarfsermittlung der Netze, mittels des Netzentwicklungsplans – lässt die Umsetzung völkerrechtlicher Regelungen außer acht.
Deshalb wurde über die aarhus-konvention-initiative  eine Klage zur Aarhus Konvention in Genf eingericht.
https://www.unece.org/environmental-policy/conventions/public-participation/aarhus-convention/tfwg/envppcc/envppcccom/preacccc2020178-germany.html
Sie steht auf der Tagesordnung, Es besteht die Hoffnung, dass sie bald behandelt wird.

Viel Geld für Großkonzerne. Keine Lösung für eine klima- und sozialgerechte Energieversorgung. Überdimensionierter Übertragungsnetzausbau und Stromhandelsleitungen? Nein danke! Südostlink-Moratorium sofort!


Einwendungstext Vorschlag des Aktionsbündnisses; zur allgemeinen Verwendung – gerne komplett kopieren oder teilweise und am besten zusätzlich individuell ergänzt:

An Bundes­netzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn
Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt c2
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt C2 

Der Einwender erlaubt sich vorab festzustellen, dass er die grundsätzliche Annahme der Vorhabenträgerin, es handle sich um ein dem Klimaschutz und dem Umweltschutz dienendes nachhaltiges Projekt, ausdrücklich zurückweist. Die Leitung dient wegen der Anbindung des Stromnetzes an die Nachbarländer zu wesentlichen Anteilen dem Transport von klimaschädliche Kohlestrom oder Atomstrom.

Eine für den Klimaschutz positive Wirkung geht von dem Vorhaben somit evident nichtaus. Der Einwender hält es für das Gelingen der Energiewende – welche ausdrücklich unterstützt wird – vielmehr für kontraproduktiv und wendet sich insoweit gerade aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes gegen das beantragte Vorhaben, insbesondere in seiner konkreten Ausgestaltung und der bislang vorgenommenen Verfahrensweise.

Aufgrund der Tatsache, dass der Vorhabenträger auch die grenzüberschreitenden Anlagen (Interkonnektoren) baut, ist der Sinn des Südostlinks als Stromhandelstrasse definiert.

Gerade im Nordostbayerischen Raum wirkt diese Tatsache als Farce, zumal an der Thüringer Strombrücke (Redwitz) 9,2 GW als Versorgungsleistung (Wechselspannung) für diesen Raum anliegt.

Energieexperten beweifeln den über den Netzentwicklungsplan errechneten Bedarf aufs Schärfste, da die Quellen des Planungsmodells, einer Simulation, nicht öffentlich zugänglich sind. Allein eine Spitzenkappung um 3 % würde den Bedarf der Netzelemente halbieren.

Die derzeitige Haushaltslage Deutschlands erfordert eine stringente Finanzplanung. Bei diesem Vorhaben gibt es keine Kosten/ Nutzenrechnung. Die Baukosten werden rigoros über die Netzgebühren den Stromnutzern übertragen, d.h. für den Vorhabensträger gibt es einen Freibrief für Geldverschwendung.

Die in vielen Anhörungsveranstaltungen kritisierte Erwärmung und magnetische Strahlung (Feldstärke) konkretisiert sich in Ihrer Einschätzung zu den Wärmeleitfähigkeiten des Bodenmaterials. Bei Untertunnelungen wird eine Tiefe von 5 m u.a. für den Abstand zu einer kreuzenden Stromleitung gefordert (Aussage Torsten Grampp, Teilprojektleiter TenneT v. 09.01.2024 in Störnstein). Wenn die Doppelleitung mit einer Überdeckung von 1,3 m – 1,5 m keinerlei signifikante Strahlungswirkung hat, wieso muss dann dieser enorme Abstand eingehalten werden? Genauso lassen die Aussagen zur Wärmeentwicklung Schlimmstes befürchten. Bei einer Untertunnelung muss nicht nur mindestens 5 m tief gebohrt werden, sondern die Leitungen werden zusätzlich gespreizt und der Schutzstreifen erweitert sich von 16 m (offene Bauweise) auf 45 m aufgrund der befürchteten Hitzeentwicklung. Das heißt, dass unsere Voraussagen, einen 760 km – langen Todesstreifen für die Natur zu bekommen, wahr werden.

Das Clean Energy Package der EU fordert mit der 70%-Regel die Durchleitung ins Ausland. Für die Vorhaben 5 und 5a bleiben dabei noch 1,2 GW für die deutschen Nutzer übrig. Für diese geringe Leistung wird ein Milliardenpaket geschnürt, unsere Wiesen, Äcker und Wälder zerstört und unsere Gesundheit beeinträchtigt.

Ich stimme der Planfeststellung aus o.g. Gründen nicht zu und stelle fest, dass diese Milliarden in einem dezentralen System mit erneuerbaren Energien und entsprechenden Speichern wesentlich besser investiert wären und unsere Kommunen die Gebietshoheit über ihre Grundstücke zurückbekommen sollten.

Datum, Unterschrift


Hier der Text als pdf zum Download




Präsentation Stoernstein10012024