Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen

05. 07. 2021
Kunstverein Cafe Neues Linda, Ledererstr. 6, Weiden

Kurzbericht zur Jahreshauptversammlung.
Die Versammlung entlastete den  Vorstand.
Ein neuer geschäftsführender Vorstand wurde gewählt: Brigitte Schnappauf, Maria Weber, Karin Fichtner, Renate Löw, Hilde Lindner-Hausner
Kassier*in Renate Löw
Schriftführer*in Karin Fichtner


Herzliche Einladung an alle Mitglieder der BI und Interessierte

zur ordentlichen satzungsgemäßen Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am

Montag 05. Juli,
19:30 Uhr
Ledererstraße 6, Café Neues Linda/Kunstverein

Hygienekonzept: Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Belüftung – ob aus weiterer Solidarität vorher ein Schnelltest gemacht wird, ist jeder Person selber überlassen
Mindeststandard ist die Einhaltung der Vorgaben der gültigen Coronaregeln.

vorgeschlagene Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Geschäftsbericht und allgemeiner Rückblick über das vergangene Jahr

3. Kassenbericht

4. Bericht der Kassenrevisioren

5. Entlastung der KassierIn und des Vorstandes

6. Neuwahlen

6.1 Wahl eines Wahlausschusses

6.2 Durchführung der Vorstandswahlen

7. Ausblick

8. Verschiedenes

 

 

 

 

https://www.stmgp.bayern.de/leichte-sprache-uebersichtsseite-2/informationen-zum-corona-virus-in-leichter-sprache/8-verordnung-ueber-infektions-schutz-wegen-corona-regeln-von-der-regierung-von-bayern/?lang=de_ls

2. Veranstaltungen

In dem ganzen Bundes-Land Bayern gilt die Regel:

Veranstaltungen, Versammlungen und öffentliche Feiern sind verboten.

Es gibt eine Ausnahme von dem Verbot.

Eine Veranstaltung darf stattfinden:

Wenn die Veranstaltung unter

das Bayerische Versammlungs-Gesetz fällt.

Das kurze Wort ist: BayVersG.

Es kann weitere Ausnahmen von dem Verbot geben.

Die Kreis-Verwaltungs-Behörde muss die Ausnahme erlauben

Rechtsgrundlagen:
Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungs-Gesetz

Für manche Veranstaltungen gibt es besondere Regeln.

Das sind Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungs-Gesetz.

Für Versammlungen unter freiem Himmel gilt: …..
Für Versammlungen in einem Innen-Raum gilt:

  • Die Teil-Nehmer müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
    Und sie dürfen andere Teil-Nehmer nicht berühren.
  • An der Versammlung dürfen nicht mehr
    als 100 Personen teil-nehmen.
…..
2021-07-01 – Mitgliederversammlung mit Voranmeldung?
https://www.gartenbauvereine.org/2021-07-01-mitgliederversammlung-mit-voranmeldung/

Aufgrund der Lockerungen gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) erwägen manche Vereine, demnächst ihre Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung abzuhalten. Da aber momentan noch Teilnehmer-Obergrenzen gelten (z. B. bei einer stabilen Inzidenz unter 50 in geschlossenen Räumen bis zu 50 Personen), gibt es die Überlegung, die Teilnahme nur für Mitglieder mit vorheriger verbindlicher Anmeldung zuzulassen. Dies ist zwar prinzipiell möglich, jedoch ist es nicht erlaubt, Mitgliedern ohne Voranmeldung den Eintritt zu verwehren – das wäre eine unangemessene Erschwernis der Teilnahme. Würde nämlich ein erschienenes Mitglied nicht eingelassen, könnte es die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse anfechten. Um das zu verhindern, muss der Verein auch nicht angemeldete Mitglieder einlassen. Die Lösung hierfür: ausreichend Platzreserven zur Verfügung stellen.